Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Das musst du jetzt wissen.
von Nicole Erdmann (Kommentare: 0)
Ein Web für alle – das ist das Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Es wurde am 28. Juni 2021 verabschiedet und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um.
Was bislang vor allem für öffentliche Stellen wie Städte und Kommunen galt, betrifft ab dem 28. Juni 2025 auch Unternehmen: Private Anbieter von bestimmten Produkten und digitalen Dienstleistungen müssen ab dann gesetzlich barrierefrei sein.
Was bedeutet das konkret – was kommt jetzt auf dich zu?
Du bist betroffen, wenn du:
- ein privates Unternehmen bist, das die unten genannten Produkte oder Dienstleistungen anbietet (ausgenommen sind übrigens Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz – für Dienstleistungen).
- als Hersteller:in, Händler:in, Importeur:in oder Dienstleister:in entlang der Produkt- oder Servicekette tätig bist.
Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG)?
Ziel des BFSG ist es, dass Produkte und Dienstleistungen des täglichen Lebens barrierefrei nutzbar sind – insbesondere für Menschen mit Behinderungen, wovon letztlich alle profitieren.
Damit schreibt das BFSG vor, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein müssen – z. B. hinsichtlich Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technischer Zugänglichkeit. Davon betroffen sind selbstverständlich auch Website- und Onlineshop-Betreiber.
Weitere betroffene Produkte und Dienstleistungen sind zum Beispiel:
- Computer und Betriebssysteme
- Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Bankterminals
- Smartphones, Tablets, E-Book-Reader
- Fernseher mit Internetzugang (Smart TVs)
- Self-Service-Terminals
- Online-Banking
- elektronische Kommunikationsdienste (z. B. Messenger-Dienste)
- Zugang zu Verkehrsdienstleistungen (z. B. Reiseportale)
- E-Books und E-Book-Plattformen
Was bedeutet "barrierefrei" laut BFSG?
Produkte und Dienstleistungen müssen so gestaltet sein, dass sie ohne fremde Hilfe auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Dazu zählen unter anderem:
- gut lesbare und kontrastreiche Schrift
- Bedienbarkeit mit Tastatur oder Screenreader
- Audiobeschreibungen und Untertitel
- verständliche Sprache
- klare und logische Navigation
Die Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards wie EN 301 549 oder WCAG 2.1.
Anpassungen in Contao und auf der Website
Was musst du konkret tun, wenn du mit Contao eine neue Website erstellen oder eine bestehende überarbeiten möchtest, um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen?
- Semantisches, sauberes HTML
Achte darauf, dass Überschriftenhierarchien korrekt sind und nutze die korrekten HTML5-Elemente. - Templates und Themes barrierefrei gestalten
Verwende barrierearme Contao-Themes oder passe bestehende Templates gezielt an. Vermeide außerdem z. B. visuell versteckte Inhalte, die für Screenreader nicht lesbar sind. Außerdem ganz wichtig: Stelle sicher, dass die Navigation und interaktive Elemente auch per Tastatur bedienbar sind. - Farben und Kontraste
Achte auf ausreichende Kontraste (Text/Hintergrund, Buttons, Links) – z. B. Kontrastverhältnis mindestens 4.5:1 für Fließtext. Hier findest du einen guten Rechner zum Kontrastverhältnis. - Alternativtexte und Medien
Alle deine Bilder sollten einen sinnvollen alt-Text enthalten und Videos sollten mit Untertiteln und/oder Transkription bereitgestellt werden. - Formulare überarbeiten
Alle Formularfelder müssen beschriftet sein und Fehlerhinweise sollten natürlich klar verständlich und visuell sowie für Screenreader erfassbar sein. - Tastaturbedienbarkeit sicherstellen
Alle Menüs, Slider, Pop-ups, Module, Tabs etc. müssen ohne Maus benutzbar sein. - Barrierefreiheitserklärung
Füge eine eigene Seite oder Sektion mit der Barrierefreiheitserklärung hinzu. Diese sollte leicht auffindbar sein (z. B. im Footer). Beschreibe dort:- den Stand der Barrierefreiheit
- bekannte Barrieren
- Kontaktmöglichkeit für Feedback
- und: ggf. einen Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren
- Zu guter Letzt… Testen.
Teste deine Website mit Screenreadern (z. B. NVDA, VoiceOver) und nur per Tastatur. Alternativ kannst du auch das Wave-Tool nutzen. Oder du beauftragst ein externes Unternehmen, die die Prüfung unternehmen, wie zum Beispiel diese hier.
Ab wann gilt das Gesetz - Bis wann habe ich Zeit?
Stichtag ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Zeitpunkt dürfen neue Produkte und Dienstleistungen nur noch barrierefrei in den Verkehr gebracht bzw. angeboten werden. Die Einhaltung wird durch Marktüberwachungsbehörden kontrolliert, aber auch Nutzer:innen können Verstöße melden und ggf. rechtlich dagegen vorgehen.
Fazit
Es ist sinnvoll, dich schon jetzt mit den neuen Regelungen vertraut zu machen – besonders, wenn du eine neue Contao-Website planst oder eine bestehende überarbeiten möchtest.
Je früher du beginnst, desto eher kannst du sicherstellen, dass deine Website den Anforderungen des BFSG entspricht.
Als Agentur richten wir uns dabei gezielt an andere Agenturen: Wir unterstützen euch bei der barrierefreien Umsetzung eurer Contao-Projekte – ob durch Beratung, technische Umsetzung oder die Prüfung bestehender Templates und Inhalte.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass digitale Angebote nicht nur rechtskonform, sondern für alle Menschen zugänglich sind.
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